Darauf sollten Ihre Schmerzpatienten achten - mit BtM-Arzneimitteln auf Reisen
Wer auf betäubungsmittelhaltige Arzneien wie z. B. opioide Analgetika angewiesen ist, darf diese grundsätzlich auf Auslandsreisen mitführen. Patienten müssen jedoch einige Vorgaben beachten, damit es am Urlaubsort nicht zu Problemen mit dem Zoll oder der Polizei kommt.
Mit Beginn der Urlaubszeit gibt die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) folgende Reiseempfehlungen für BtM-medikationspflichtige Patienten:
Reiseempfehlungen des BfArM
- Schmerzmittel laut Betäubungsmittelgesetz (BtMVV) können als persönlicher Reisebedarf für 30 Tage mitgeführt werden.
- Die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch beauftragte Personen ist nicht zulässig, da Betäubungsmittel ausschließlich für den eigenen Bedarf mitgeführt werden dürfen.
- Bei Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Dazu zählen neben Deutschland typische Urlaubsländer wie z. B. Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz oder Spanien. Die Bescheinigung muss von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde (z. B. Gesundheitsamt) beglaubigt werden. Zum Thema Mitführung von Betäubungsmitteln auf Reisen stellt das BfArM im Internet entsprechende Formulare zur Verfügung.
- Bei Reisen in andere Länder empfiehlt die Bundesopiumstelle eine ärztliche Bescheinigung gemäß dem „Leitfaden für Reisende“ des INCB (International Narcotics Control Board) in mehreren Sprachen. Diese Bescheinigung gemäß INCB-Leitfaden muss ebenfalls von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt und bei der Reise mitgeführt werden.
- Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt maximal 30 Tage. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.
Im Zweifelsfall: landestypische Bestimmungen erfragen
Es bestehen keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen. Einige Länder verlangen zusätzlich Importgenehmigungen, schränken die Menge ein oder verbieten sogar die Mitnahme von Betäubungsmitteln. Um Probleme dieser Art zu vermeiden, empfiehlt die Bundesopiumstelle, sich bereits vor Reiseantritt bei den hiesigen diplomatischen Vertretungen des Reiselandes nach den geltenden Bestimmungen zu erkundigen. Sofern eine Mitnahme von Betäubungsmitteln nicht möglich ist, sollte vor Reiseantritt geklärt werden, ob die benötigten BtM-Arzneimittel - bzw. ein äquivalentes Produkt - im Reiseland verfügbar sind und durch einen ansässigen Arzt verschrieben werden können.
Quellen: BFARM, Aristo Pharma