Tauchtauglichkeitsuntersuchung

Seit vielen Jahren führen wir Tauchtauglichkeitsuntersuchungen gemäß GTÜM-Empfehlungen durch. Unsere aktuelle Zulassung ist bis 2028 gültig. Die Untersuchung beinhaltet Anamnese, körperliche Untersuchung, Otoskopie, Lungenfunktionsprüfung und Ruhe-EKG. Altersabhängig oder bei Bedarf werden weitere Tests durchgeführt. Nach der Untersuchung erhalten Sie ein ärztliches Zeugnis über die Tauglichkeit zum Sporttauchen. Abrechnung erfolgt nach GOÄ. 

 

Tauchmedizinische Untersuchung

  • Ausführliche Anamnese, d.h. Krankengesichte ( Beschwerden und Erkrankungen in der Vergangenheit unter Berücksichtigung des Tauchens)
  • Ausführliche körperliche Untersuchung (Allgemeinzustand, Haut, Augen, Nase, Ohren, Bewegungsapparat usw.)
  • Spezielle Untersuchungen, z.B. der Trommelfelle (Otoskopie), Lungenfunktionsdiagnostik, EKG bzw. Belastungs-EKG

Sehr selten muss aus ärztlicher Sicht komplett vom Tauchsport abgeraten werden.

Tauchtauglichkeit von Kindern und Jugendlichen

Die Untersuchungen erfolgen in Anlehnung an die Empfehlungen der GTÜM bzw. der Gesellschaft für Pädiatrische Sportmedizin e.V., Arbeitsgruppe Kindertauchen. Hierbei sollen eventuelle gesundheitliche Risiken erkannt werden.

 

Untersuchungsintervalle

Die GTÜM empfiehlt für die Tauchuntersuchung folgende Intervalle:

 

  • Alle drei Jahre im Alter zwischen 18 und 39 Jahre
  • Jährlich bis zum 18. Lebensjahr
  • Alle 12 Monate ab dem 40. Lebensjahr
  • abweichende Intervalle in Absprache mit dem Untersucher

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